Guten Morgen,
bei der Erstellung eines KFA stellt sich mir folgende Frage:
Ich habe einen KfZ-Unfall abgewickelt und auch außergerichtliche
Anwaltskosten iHv 413,64 Euro erhalten.
Nun klagte ich noch 54,01 Euro ein. Der fehlende Betrag löste keinen
Gebührensprung aus. Daher habe keine außergerichtlichen Anwaltskosten
eingeklagt.
Die Gegnerin zahlte und ich erklärte den Rechtsstreit für erledigt.
Muss ich beim KFA nun eine 0,65 Geschäftsgebühr in Abzug bringen oder
nicht. Ich habe ja außergerichtliche Kosten nicht eingeklagt, aber erhalten.
Danke
VG Gerd