Hallo!
Im Grundbuch eingetragen ist eine Erbengemeinschaft bestehend aus A + B. A ist zugleich Testamentsvollstrecker.
Beantragt ist die Löschung aller 4 in Abt. III eingetragenen Grundschulden. A + B stimmen "als Eigentümer" zu.
Die Annahme des TV-Amtes kann ich aus den NL-Akten ("Bestätigung über Annahme des Amtes") ersehen. Mich stört, dass der A nicht auch ausdrücklich als TV der Löschung zugestimmt hat. Würdet ihr deshalb eine Ergänzung verlangen?