Hallo zusammen,
inzwischen hat der Schuldner vom Amtsgericht den Beschluss erhalten, dass die Ehefrau rückwirkend ab Juli 2016 als unterhaltsberechtigte Person unberücksichtigt bleibt und er insgesamt 2074,12 Euro pfändbare Beträge zurückzahlen soll.
Nun ist natürlich die große Frage: Ist dies rechtens oder "lohnt" sich eine Beschwerde?