Testament:
"Wir setzen und gegenseitig als Alleinerben ein, Schlusserbin ist unsere Tochter T.
Sollte sie nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangen, so wird sie auch nach dem Tod des Längstlebenden auf den Pflichtteil gesetzt.
Sollte sich der überlebende Ehegatte wieder verheiraten, so soll er nur Vorerbe und unsere Tochter Nacherbin sein.
Der Vorerbe ist von allen Beschränkungen, soweit gesetzlich möglich, befreit."
Meine Idee zur Formulierung des Erbscheinsantrags:
Der Erblasser ist beerbt worden von seiner Ehefrau als auflösend bedingte Vollerbin und aufschiebend bedingteVorerbin.
Der Nacherbfall tritt mit der Wiederverheiratung der Erbin ein.
Die Erbin ist von allen Beschränkungen der Vorerbschaft, soweitzulässig, befreit.
Alleinige Nacherbin ist die Tochter J., unter der auflösendenBedingung, dass sie ihren Pflichtteil geltend macht.
Ersatznacherben für diesen Fall sind ????
Das Nacherbenrecht ist nicht vererblich § 2108 II S. 2 i.V.m. §2074 BGB.
=> Würdet Ihr anders formulieren?
=> Ideen zu ????