Hallo ihr Lieben,
bin im vorliegenden Fall nicht ganz sicher, wie ich nun weiter vorgehen soll.
Zum Sachverhalt:
Der Antragsgegnerin (im Folgenden AG) wurde durch Beschluss von 2014 VKH bewilligt, wobei Raten festgesetzt worden waren. Diese Raten wurden von der AG jedoch nicht gezahlt. Nach einigen Erinnerungen wurde dann die VKH aufgrund der Nichtzahlungen aufgehoben (2015).
Hiergegen hat die AG sofortige Beschwerde eingelegt und bat um niedrigere Raten und schlug direkt eine Höhe vor. Weil die Differenz fast 100€ betrug, wurde seinerzeit die Einreichung einer aktualisierten Erklärung über die pers. und wirtschaftl. Verhältisse erbeten. Diese wurde trotz etlicher Erinnerungen nicht eingereicht, sodass danach ein Nichtabhilfebeschluss (2016) erging und die Sache an das OLG abgegeben wurde.
Im Rahmen des Verfahrens beim OLG sind dann auch Belege und Erklärungen eingereicht worden, die letzte ist aus November 2016. Aus dieser ergab sich jedoch schon, dass die Verhältnisse sich bereits 2 Monate später anders darstellen können (Hinweis auf zukünftige Wohnung, veränderte Lohnzahlung u.a.)
Das OLG hat dann den Beschluss vom hiesigen Amtsgericht (Aufhebung der VKH) in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses aufgehoben (also quasi die Aufhebung der VKH aufgehoben) und die Sache zwecks Entscheidung über den Antrag auf Abänderung der Raten an das hiesige Gericht zurückverwiesen.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich die Akte übernommen.
Ich habe dann die AG und auch die Anwälte mehrfach angeschrieben und um Einreichung einer aktualisierten Erklärung gebeten.
Diese habe ich (nach erneuten Erinnerungen) dann auch bekommen, allerdings kann ich damit trotzdem nicht viel anfangen. Es wurden 2 sich widersprechende Erklärungen (1x arbeitslos, 1x nicht, keine Angabe, ob es sich um Brutto oder Netto handelt ...) eingereicht und etliche Angaben waren nicht belegt. Ich habe der AG dann geschrieben und aufgelistet, was von hiesiger Seite aus unklar ist und was noch an Unterlagen einzureichen ist bzw. wozu sie sich noch äußern soll.
Natürlich kam keine Rückmeldung.
Was mache ich jetzt mit der Akte? Einen Beschluss, in dem ich Bezug nehme auf die OLG Entscheidung und reinschreibe, dass es bei den angeordneten Raten verbleibt, da eine Veränderung nicht ausreichend vorgetragen wurde? Ein Kollege war jetzt hier der Auffassung, man solle aufheben wegen mangelnder Mitwirkung.
Vielen Dank im Voraus
LG Nala