Anrechnung von freier Arbeit auf eine nachtr. Gesamtgeldstrafe

  • Hallo zusammen,

    wir haben hier heute einen leichten hänger :confused:
    Ich habe hier eine nachträgliche Gesamtgeldstrafe gebildet mit zwei Strafen auf 110 Ts á 15€.
    Die Einzelstrafe lauten wie folgt:
    a) 50 Ts á 10,00 Euro
    b) 80 Ts á 15,00 Euro

    Die Strafe a) wurde vorab teilweise mit freier Arbeit abgeleistet (114 Stunden = 19 Tage)

    Jetzt meine Fragen:D

    1) Rechne ich lediglich 19 Tage auf die GS an, ohne die Berechnung des Diff-Betrages?
    2) In der Vfg. bzgl der Kostenrechnung, gebe ich dies als "Zahlung aus einbezogenen Verfahren an" oder als " Erledigung durch freie Arbeit)


    Vielen Dank schon mal vorab :)

  • Du führst eine Vergleichsberechnung durch.

    nach Betragsverfahren:
    wären 190 € anzurechnen; damit restliche GesamtGS: 1.460 € (97 Tage EFS restlich zu vollstrecken)

    nach Tagessatzverfahren:
    sind 19 Tage anzurechnen (19 Tage x 15 € = 285 €); damit restliche GesamtGS: 1.365 € (91 Tage EFS restlich zu vollstrecken)


    => für den VU ist das Tagessatzverfahren günstiger;
    in die Kostenrechnung kommt damit als Anrechnung 285 €; ob als "Zahlung aus einbez. Verfahren" oder "freie Arbeit" dürfte egal sein (?)

  • Danke schon mal :)

    Wird der Differenzbetrag den aufjedenfall mit angegeben oder sagt man, weil es keine Zahlung ist, erfolgt auch kein Differnezbetragsberechnung. D
    Darauf sollte meine eigentliche Frage abzielen :confused: Sorry ein bisschen doof ausgedrückt.

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