Nachlasspflegschaft/ unbekannte Erben?

  • ich würde gerneeure Meinung zu einem Fall hören:
    Es geht umeinen Hof nach Höfeordnung, der Erblasser ist bereits Anfang 2015 verstorben. ImJuli 2016 hat das Landwirtschaftsgericht einen Feststellungsbeschluss erlassen,dass Hoferbe das Enkelkind x sei, gegen den aber Rechtsmittel von einem Sohn desErblassers eingelegt wurde.
    Auf das Rechtsmittelhin wurde die Sache erst jetzt, Anfang August 2017 an das OLG im Wege derNachtabhilfe abgegeben.
    Ich bekam dieSache Mitte Juli vorlegt, - allerdings noch vor Erlass derNichtabhilfeentscheidung- zusammen mit dem Antrag eines Nachlassgläubigers aufNachlassverwaltung- den ich wohl aus anderen Gründen ablehnen werde-
    „Frau Rechtspflegerin m.d. Bitte um Prüfung: Anordnung Nachlassverwaltung / pflegschaft?Das Verfahren dürfte sich hinziehen, ein Erbe steht (noch) nicht fest.“
    Der Dezernent hattemir damals gesagt, er werde wahrscheinlich abhelfen und die Ermittlung desHoferben werde dann noch andauern. Er hat aber nicht abgeholfen und der Feststellungsbeschluss, dass x Hoferbe ist, ist noch in der Welt.
    Ich tue michschwer mit der Frage, ob ich hier unbekannte Erben habe, habe dazu folgendesgefunden: Unbekanntkann der Erbe aber bereits dann sein, wenn zur Bestimmung umfangreiche undschwierige Ermittlungen erforderlich sind, wenn die Erbenstellung Gegenstandeines Rechtsstreits ist, oder wenn Zweifel an der Gültigkeit eines Testamentsbestehen (BGH FamRZ 12, 1869).
    Würdet ihr beieinem Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss von unbekannten Erbenausgehen ?


  • Kurze Antwor: Ja

    Das ist nichts anderes, als wenn sich z. B. zwei Erbengruppen um das Erbrecht streiten. Auch da sind bis zur Feststellung, wer wirklich Erbe ist, die Erben unbekannt und wäre ein Nachlasspfleger zu bestellen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich habe in der oben geschilderten Sache letzte Woche eine Nachlasspflegschaft angeordnet, weil ich von unbekannten Erben ausgehe. Dagegen legt der hier (noch nicht rechtskräftig) festgestellte Hoferbe sofortige Beschwerde ein, der ich nicht abhelfen werde. Der im Beschluss bestimmte Nachlasspfleger ist derzeit im Urlaub, er soll nächste Woche verpflichtet werden. Die Beschwerde hindert mich doch nicht daran, ihn zu verpflichten, oder?

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