Hallo, ich kämpfe gerade mit dem Formular für die EU-Verordnung Nr. 1215/2012:
Grundsätzlich: was ist eigentlich der genaue Unterschied zum Europäischen Vollstreckungstitel??
Und jetzt zum Ausfüllen:
unter Punkt 4.4.1 muss ich das Rechtskraftdatum eingeben; meine Entscheidung ist vorl. vollstreckbar, rechne ich jetzt das Datum der Rechtskraft selber aus oder muss der Gläubiger eine Rechtskraftbescheinigung beantragen...ich denke eigentlich schon, weil es ja heißt " zu dem die Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde"
Was mache ich da beim KFB??
unter Punkt 4.4.1 muss ich das Rechtskraftdatum eingeben; meine Entscheidung ist vorl. vollstreckbar, rechne ich jetzt das Datum der Rechtskraft selber aus oder muss der Gläubiger eine Rechtskraftbescheinigung beantragen...ich denke eigentlich schon, weil es ja heißt " zu dem die Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde"
Was mache ich da beim KFB??
zu Punkt 4.6.1.1. Kurzdarstellung des Streitgegenstands: Kann ich da einfach "Kaufpreisforderung" reinschreiben?
zu Punkt 4.6.1.2.1.2.3: Zinsen sind fällig ab ist ja klar, aber bis wann? Soll ich da "Zahlung"reinschreiben??
zu Punkt 4.7 Kosten:
Muss ich für den KFB eine eigene Bescheinigung ausstellen oder kommt das da mit rein?? Und unter welchem Punkt genau???
Muss ich für den KFB eine eigene Bescheinigung ausstellen oder kommt das da mit rein?? Und unter welchem Punkt genau???
Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann, muss das unbedingt noch die Woche erledigen...