Heimarbeit

  • Dieses geht im mittleren wie auch im gehobenen Dienst.

    Das stelle ich mir beim m.D. aber schwierig vor, sind die Mitarbeiter/innen dort doch als Serviceeinheit/Geschäftsstelle erste Anlaufstelle für Publikum .

    :gruebel:

    Funktioniert trotzdem, da es ja nicht nur eine Person in der SE gibt. ;)
    In einer SE geht die Mitarbeiterin erst mittags und ist jeden Tag vormittags da. In einer anderen SE ist sie zwei Tage ganz zu Hause. Das spielt sich auch für das Publikum ein. Dringendes Publikum wird natürlich vertreten. Das ist reine Absprachesache. Dafür macht die zu Hause gebliebene SE dann auch mal was für die dagebliebene.

  • Zitat

    In Niedersachsen haben wir das Pilotprojekt des "mobilen Arbeitsplatzes". Der Arbeitnehmer kann bis zur Hälfte seiner regulären Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten, wenn es das Dezernat und die Absprache mit den Kollegen hergibt. Wirkliche Grenzen in der Dezernatsausgestaltung gibt es aber nicht. Technisch geht alles!
    Es gibt Kollegen(innen), die Grundbuch oder Betreuung, Zivil oder Beratungshilfe oder Strafsachen zu Hause machen. In der Zeit, in der sie zu Hause arbeiten, haben sie telefonisch erreichbar zu sein. Dieses geht im mittleren wie auch im gehobenen Dienst.

    Ich finde auch, dass das ganz wunderbar klappt in NDS. :)

  • Das stelle ich mir beim m.D. aber schwierig vor, sind die Mitarbeiter/innen dort doch als Serviceeinheit/Geschäftsstelle erste Anlaufstelle für Publikum .

    Auch in dem Bereich kann man das aber steuern/eindämmen, wenn es z.B. eine zentrale Rechtsantragstelle/Informationsstelle etc. gibt, bei der das Personal dann auch entsprechende Einsichtsrechte in die Fachanwendungen der einzelnen Abteilungen hat.

    Wir (Inso) haben z.B. dies gemacht:

    Manche Schuldner hatten nicht realisiert, dass sie bei einem schriftlichen Schlusstermin auch nicht bei Gericht zu erscheinen brauchen. Daher enthält das Anschreiben für schriftliche Schlusstermine schon seit längerer Zeit den Hinweis "Da es sich um einen schriftlichen Termin handelt, ist es nicht erforderlich, dass Sie persönlich bei Gericht erscheinen.".

    Es waren relativ häufig Schuldner erschienen, die ein Nettoeinkommen haben, das mittels P-Konto-Bescheinigung nicht bescheinigt/freigestellt werden kann. Also sowas wie Single ohne Unterhaltspflicht mit Einkommen 1.600 EUR netto. Dafür haben wir schon seit bestimmt 2 - 3 Jahren einen Vordruck, der an die Insolvenzverwalter und Schuldnerberatungsstellen verteilt ist und auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Da in der Inso nur der unpfändbare Teil des Gehalts auf dem Konto des Schuldners eingeht, sind weitere Nachweise nicht erforderlich. In dem Vordruck muss der Schuldner nur noch Arbeitgeber und Bankverbindung eintragen.

    Für Negativbescheinigungen (für Versicherungsvertreter etc., die regelmäßig geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen müssen, und Firmen zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) haben wir einen Vordruck auf der Homepage, der auch bei Google sehr gut indexiert ist. Der Vordruck wurde bei Einführung auch an die örtliche Handelskammer und Handwerkskammer geschickt.

    Bei Mitteilung einer dienstlichen E-Mail-Adresse kann ich die Vorlagen/Vordrucke zur Verfügung stellen.

    Über diese Maßnahmen haben wir den Publikumsverkehr ohne Qualitätseinbußen deutlich zurückgeführt.

  • Nein, ich will ja nicht unverschämt sein, mit so hohen Prozentzahlen möchte ich gar nicht arbeiten, ich wäre froh über 1 oder 2 Wochenstunden!! (bei 0,88AKA)
    Da auch das leider an meiner Behörde momentan aussichtslos erscheint, wollte ich mal wissen, wie das woanders so aussieht um mir Gedanken zu machen, ob sich nochmal ein Vorstoß in diese Richtung lohnt.


    Wenn die Heimarbeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen soll, könnte sich so ein Vorstoß lohnen.

    Bei anderen Gründen für den Wunsch nach Heimarbeit (z. B. lange Fahrt zur Arbeit) dürfte dieser weniger erfolgversprechend sein. Außer natürlich die örtliche Behördenleitung ist entsprechend aufgeschlossen.

  • Guten Morgen,
    ich hänge mich mal hier an. Ich (Vollzeit in NRW) möchte gern einen Antrag auf Heimarbeit an bis zu 2 Tagen die Woche stellen, finde aber keine gesetzliche Grundlage. :(
    Eine Kollegin meinte, dass es inzwischen wohl einen Rahmenvertrag gäbe, aus dem ersichtlich sei, dass man den Antrag noch niemals mit einer Begründung versehen muss. Stimmt das?
    Sorry, wenn das für manche eine dumme Frage ist, aber ich muss mich erstmalig mit dem Thema beschäftigen. Ach, und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Telearbeit und Heimarbeit? :confused:

    Ich danke Euch!

  • Kurz: Bei Heimarbeit stellt dir der Arbeitgeber den Arbeitsplatz, also Schreibtisch, Stuhl pp.

    Bei Telearbeit den Rechner (und den VPN)

    Und es gibt eine Rahmendienstvereinbarung zwischen JM und HPR, die war Wochenlang auf der Startseite des Justiz-Intranetz. ;)

    Da sollen dann vor Ort entsprechende Dienstvereinbarung zwischen Behördenleitungen und ÖPR geschlossen werden. Wie das bei dir natürlich aussieht (oder ob sich da nochmals eine Mittelbehörde zwischen drängeln will): Keine Ahnung.

  • Kurz: Bei Heimarbeit stellt dir der Arbeitgeber den Arbeitsplatz, also Schreibtisch, Stuhl pp. Bei Telearbeit den Rechner (und den VPN) Und es gibt eine Rahmendienstvereinbarung zwischen JM und HPR, die war Wochenlang auf der Startseite des Justiz-Intranetz. ;) Da sollen dann vor Ort entsprechende Dienstvereinbarung zwischen Behördenleitungen und ÖPR geschlossen werden. Wie das bei dir natürlich aussieht (oder ob sich da nochmals eine Mittelbehörde zwischen drängeln will): Keine Ahnung.

    Danke!!!! :)
    Gefunden hab ich: Rahmendienstvereinbarung über die Ausgestaltung der alternierenden Telearbeit in den Justizeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (außer Justizvollzugseinrichtungen).
    Dann heißt es also offiziell Antrag auf Bewilligung von Telearbeit?
    Bei uns vor Ort gibt es keine Dienstvereinbarung zwischen BL und PR, das wäre mir bewusst und ich hätte hier nicht so doof fragen müssen... ;)

  • Naja, solche sollen ja nun abgeschlossen werden. Ob du jetzt schon damit durchdringst ??? Keine Ahnung.

  • Weiß ich auch nicht.
    Ich hab nur gehört, dass mit den Teilzeitkräften, die bereits seit Monaten auf Grund mündlicher Vereinbarung mit der BL "homeoffice" haben, zukünftig ein Vertrag abgeschlossen werden soll.

  • Der Ablauf ist doch wie bei der Vertrauensarbeitszeit: Dein örtlicher Personalrat muss zuerst mit Deiner Behördenleitung eine entsprechende Vereinbarung treffen, dann kannst Du die Teilnahme beantragen.

  • Der Ablauf ist doch wie bei der Vertrauensarbeitszeit: Dein örtlicher Personalrat muss zuerst mit Deiner Behördenleitung eine entsprechende Vereinbarung treffen, dann kannst Du die Teilnahme beantragen.

    Hm, ok....
    Also ich weiß, dass a) eine solche Vereinbarung hier im Haus nicht existiert und b) mit Kollegen*innen, die bereits (zu Corona-Zeiten und home-schooling) Heimarbeit beantragt haben bis heute nichts schriftliches vereinbart worden ist.
    Egal. Ich hab den Antrag abgegeben und gucke, was passiert.

    Danke Euch! :)

  • Na, die Rechtslage war bis zum 30.06.2021 ad auch eine andere.

    Ich sehe es wie Spidey, aber die Welt ist groß und bunt und es gibt ja nix, was es nicht gibt.

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