Bestallung für ausländische Vormundschaft

  • Habe eben einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Bestallung erhalten.
    Es gibt wohl eine Vormundschaft in der Ukraine. Ein Beschluss vom 05.08.2008 liegt vor. Ebenso die Übersetzung. Für die AOK ist die aber nicht ausreichend. Sie fordern eine deutsche Bestallung.

    Darf ich hierfür eine Bestallung erstellen? Welches Verfahren ist anzulegen?

    Im ersten Moment dachte ich an eine Apostille.

    Was ist zu tun?
    Danke für die Hilfe!

  • Ich hatte mal so einen Fall mit Rumänien.

    Da hat die Richterin einen Beschluss gemäß § 108 FamFG erlassen, in welchem sie feststellte, dass die in Rumänien errichtete Vormundschaft in Deutschland anerkannt wird. Einen Ausweis gab es für die Frau nicht, der Anerkennungsbeschluss wurde als ausreichend angesehen.

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