Grundschuldbestellung Bankenfusion

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    folgender Fall:

    Es liegt eine Grundschuldbestellungsurkunde für die Genossenschaft X vor, die zwischenverfügt werden muss.
    Vor Behebung des Eintragungsmangels findet eine Bankenfusion statt. Die Genossenschaft X (übertragender Rechtsträger) wird auf die Genossenschaft Y verschmolzen ( übernehmender Rechtsträger). Das Ganze ist natürlich amtsbekannt.

    Wie tragt Ihr die zwischenzeitlich vollzugsreife Grundschuld ein?

    Ich habe in der Praxis schon alle möglichen Lösungen im Grundbuch gesehen.
    Die einen tragen stur nach Bewilligung ein (also noch die "alte" Gläubigerin), andere fordern einen Nachtrag zur Grundschuldbestellung.
    Ich persönlich tendiere dazu, die Grundschuld sofort für die neue Gläubigerin einzutragen.

    Wie wird das von Euch gehandhabt?

    Danke vorab für Eure Antworten!

  • Wie wird das von Euch gehandhabt?

    Ähnlich wie beim Tod des Erwerbers nach der Auflassung (vgl. Schöner/Stöber Rn 3345 m.w.N.). Ist die Gesamtrechtsnachfolge formgerecht nachgewiesen, bedarf es keines Nachtrags. Die Eintragung des in der Bewilligung Genannten würde das Grundbuch dagegen unrichtig machen.

  • Sofern die Eintragung aus dem HR ersichtlich ist, würde ich gleich die neue Gläubigerin eintragen. Eine Berichtigungsbewilligung ist dann natürlich nicht erforderlich.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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