Hallo liebe Mitstreiter,
folgender Fall:
Es liegt eine Grundschuldbestellungsurkunde für die Genossenschaft X vor, die zwischenverfügt werden muss.
Vor Behebung des Eintragungsmangels findet eine Bankenfusion statt. Die Genossenschaft X (übertragender Rechtsträger) wird auf die Genossenschaft Y verschmolzen ( übernehmender Rechtsträger). Das Ganze ist natürlich amtsbekannt.
Wie tragt Ihr die zwischenzeitlich vollzugsreife Grundschuld ein?
Ich habe in der Praxis schon alle möglichen Lösungen im Grundbuch gesehen.
Die einen tragen stur nach Bewilligung ein (also noch die "alte" Gläubigerin), andere fordern einen Nachtrag zur Grundschuldbestellung.
Ich persönlich tendiere dazu, die Grundschuld sofort für die neue Gläubigerin einzutragen.
Wie wird das von Euch gehandhabt?
Danke vorab für Eure Antworten!