Hallo zusammen,
der Verteidiger beantragt im Namen seiner Mandantin Festsetzung der notwendigen Auslagen für zwei Termine (2x Terminsgebühr zzgl. Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgeld zzgl MwSt) gegen einen Zeugen, nachdem dieser den Terminen ferngeblieben war und ihm infolge dessen die jeweils "Kosten", die durch das Nichterscheinen entstanden sind, auferlegt worden sind (quasi im Rahmen eines Ordnungsgeldbeschlusses nach § 51 StPO).
Habe den Antrag zurückgewiesen, da ja keine Entscheidung über die notwendigen Auslagen an sich getroffen wurde, der Verteidiger hat nun sofortige Beschwerde eingelegt. Abhilfe ist ja ohnehin nicht möglich, wollte jedoch wissen, ob Ihr so nen Fall schon mal hattet und wie Ihr reagiert habt.
Vielen Dank und Gruß
dimoe