Hallo zusammen, ich habe zweimal das Problem, dass ich nicht sicher bin, ob ich eine Verwalterzustimmung benötige oder nicht?
Fall 1. Als Ausnahme von der Verwalterzustimmung ist die Erstveräußerung genannt. Die teilende Eigentümerin ist verstorben und unter lfd. Nummer 2 ist die Erbengemeinschaft eingetragen. Diese veräußert nun an einen Dritten. Der Notar vertritt die Rechtsauffassung, dass es sich hier um eine Erstveräußerung der Erben nach Teilung handelt und damit die Ausnahme der Verwalterzustimmung greift.
Fall 2: Eigentümerin wird von zwei Personen in Erbengemeinschaft beerbt. Eine Erbin ist die Tochter des vorverstorbenen Ehemannes, die weitere Miterbin laut Testament die Nichte. Die Erben schliessen einen Erbauseinandersetzungsvertrag nach welchem die Nichte das Wohnungseigentum übernimmt. Für die Ausnahme von der Verwalterzustimmung ist Veräußerung an Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie festgelegt.
Bedarf es in beiden Fällen einer Verwalterzustimmung und warum? Vielen Dank schon mal