Klausel bei falschem Gläubiger

  • Ich hadere wieder mal an einem Problem mit einer Rechtsnachfolgeklausel. Kann eine RNF-Klausel für den Rechtsnachfolger des im Titel bezeichneten Gläubigers erteilt werden,wenn der Schuldner einwendet,dass sich nachträglich herausgestellt hat,dass der Titel durch den falschen Gläubiger erstritten wurde, da dieser bereits vor Klageerhebung den Anspruch abgetreten hat (Sicherungsabtretung)? Hat der Schuldner überhaupt Möglichkeiten das irgendwie geltend zu machen?

  • Ich hadere wieder mal an einem Problem mit einer Rechtsnachfolgeklausel. Kann eine RNF-Klausel für den Rechtsnachfolger des im Titel bezeichneten Gläubigers erteilt werden,wenn der Schuldner einwendet,dass sich nachträglich herausgestellt hat,dass der Titel durch den falschen Gläubiger erstritten wurde, da dieser bereits vor Klageerhebung den Anspruch abgetreten hat (Sicherungsabtretung)? Hat der Schuldner überhaupt Möglichkeiten das irgendwie geltend zu machen?

    § 767 ZPO?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wie wird denn die Rechtsnachfolge nachgewiesen? Die Abtretung ist doch vorzulegen, da siehst du es dann.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Also die Rechtsnachfolge, aufgrund derer ich umschreiben soll ist eine Erbfolge. Diese ist auch durch Erbschein nachgewiesen.
    Die vorher erfolgte Abtretung ist- nach den vorgelegten Unterlagen, allerdings nur in Kopie, bereits vor Klageerhebung passiert.
    Aber ich brauche mir die Unterlagen ja nicht vorlegen zu lassen, wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass es eh unbeachtlich ist.
    Klar die Rechtsnachfolge muss nach Rechtshängigkeit eingetreten sein. Aber hier geht es mir ja quasi eher darum, ob ich das überhaupt zu beachten habe,
    dass schon der falsche Gläubiger die Forderung im Klageverfahren geltend gemacht hat, weil er garnicht mehr berechtigt war. Oder, ob ich das überhaupt nicht beachten muss, auch wenn ich es weiß.

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