Eröffnetes IN-Verfahren auf Gläubigerantrag - Schuldner will nun Eigenantrag m. RSB

  • stellen.

    Hallo zusammen, ich habe ein eröffnetes IN-Verfahren (10/2015), welches jedoch nur aufgrund zweiter Fremdanträge (Gläubigeranträge) eröffnet wurde. Nun beabsichtigt der Schuldner einen Eigenantrag mit RSB zu stellen. Ist dies bereits während meines laufenden Verfahrens möglich? Ich habe hierzu nicht wirklich etwas gefunden.

  • Nein, siehe BGH vom 18.05.2004, IX ZB 189/03, welcher mit Änderung des § 35 InsO dann etwas modifiziert worden ist, BGH vom 09.06.2010, IX ZB 175/10.

    Aber die RSB gibt es im Zweitverfahren nicht.

    Da wird der Schuldner warten müssen, bis das Erstverfahren seinen Abschluss gefunden hat.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Grundvoraussetzung ist doch aber weiterhin, dass der Schuldner ordnungsgemäß dahingehend belehrt wurde, dass er einen Eigenantrag mit RSB stellen könnte. Falls das nicht der Fall war (wobei die EÖ nach dem 01.07.2014 ja eher für eine ordnungsgemäße spricht), kann er ja zumindest noch einen RSB-Antrag stellen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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