Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen TV-Zeugnisses beschränkt auf den inländischen Nachlass vorliegen. Die Erblasserin war britische Staatsangehörige und auch zuletzt in England wohnhaft. Sie hinterlässt ein nach dortigen Bestimmungen wirksames Testament. In dem Testament sind als executor und trustee die zum Zeitpunkt des Todes tätigen Partnerschaftsanwälte der Kanzlei xy in England eingesetzt.
Mein Problem:
1. Was würdet ihr euch in welcher Form vorlegen lassen? Vom Testament habe ich nur eine Kopie.
2. Würdet ihr eine begl. Abschrift des Testaments in Deutschland eröffnen?
3. Welchen Nachweis würdet ihr bezüglich der Personen der Testamentsvollstrecker verlangen?
4. Handelt es sich um eine Dauertestamentsvollstreckung, da die Personen sowohl executor und trustee sind?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!