TV-Zeugnis, Executor/Trustee

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen TV-Zeugnisses beschränkt auf den inländischen Nachlass vorliegen. Die Erblasserin war britische Staatsangehörige und auch zuletzt in England wohnhaft. Sie hinterlässt ein nach dortigen Bestimmungen wirksames Testament. In dem Testament sind als executor und trustee die zum Zeitpunkt des Todes tätigen Partnerschaftsanwälte der Kanzlei xy in England eingesetzt.

    Mein Problem:

    1. Was würdet ihr euch in welcher Form vorlegen lassen? Vom Testament habe ich nur eine Kopie.
    2. Würdet ihr eine begl. Abschrift des Testaments in Deutschland eröffnen?
    3. Welchen Nachweis würdet ihr bezüglich der Personen der Testamentsvollstrecker verlangen?
    4. Handelt es sich um eine Dauertestamentsvollstreckung, da die Personen sowohl executor und trustee sind?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

  • Man müsste hier zunächst die Frage stellen, ob mit executor und trustee überhaupt eine Testamentsvollstreckung i.S.d. deutschen Rechts gemeint ist. Da
    das Testament in England errichtet wurde, hatte der Erblasser das englische
    Erbrecht im Blick. Danach ist die Ernennung eines Testamentsvollstreckers
    obligatorisch, was im deutschen Recht nicht der Fall ist. Hier bedeutet die
    Testamentsvollstreckung vielmehr eine Verfügungsbeschränkung für den Erben.
    Insoweit ist das Testament auszulegen, wofür man den weiteren Inhalt kenne müsste. Wer ist denn Erbe? Gibt es weitere Bestimmungen im Testament?

  • Erben sind keine Verwandten.
    Laut Kommentierung und Rechtsprechung ist ein englischer executor mit einer deutschen TV vergleichbar. Das habe ich schon heraus gefunden.


  • Laut Kommentierung und Rechtsprechung ist ein englischer executor mit einer deutschen TV vergleichbar.

    Ein Executor könnte mit einem Auseinandersetzungs-TV und ein Trustee u.U. sogar mit einem Verwaltungs-TV vergleichbar sein.

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