August 1984 hat die Tochter C ihren Eltern A + B gegenüber auf ihr Erb- und Pflichteilsrecht verzichtet.
Neben der Tochter C gibt es noch drei weitere Abkömmlinge.
Im September 2010 haben die Eltern A + B einen Erbvertrag geschlossen und jeweils ihren letzten Willen erklärt.
A stirbt zuerst und setzt als befreite Vorerbin seine Ehefrau B und als Nacherben die Kinder C, D, E und F ein,
B verstirbt später und setzt als Erben ihre Kinder C, D, E und F ein.
Was ist mit dem Erbverzichtsvertrag?
Vielen Dank für die Mithilfe