Guten Morgen zusammen,
ich habe im Rahmen des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit vom Land Niedersachsen ein laufendes Zwangsversteigerungsverfahren übernommen.
Der Wechsel der Gläubigereigenschaft auf das Land NRW wurde im Grundbuch vermerkt.
Muss ich das Recht nochmals gesondert zum Verfahren anmelden, weil die Eintragung des Gläubigerwechsels nach Beschlagnahme erfolgte?