§ 15 Abs. 3 GBO n.F. - Eintragungsvoraussetzung oder nicht?

  • Nach den Neuregelung zur notariellen Prüf- und Einreichungspflichten gibt es hier in der Praxis ein unterschiedliches Meinungsbild, so dass ich mal im Forum nachfragen möchte, wie ihr dies handhabt:

    - Ist der Prüfungsvermerk Eintragungsvoraussetzung, demnach bei Fehlen mittels Zwischenverfügung nachzufordern?

    - Oder ist der Vermerk, der das Grundbuchamt ja von seiner Prüfungspflicht nicht entbindet, nur ein "Hinweis" für das GBA, dass eine Art "Vorprüfung der Eintragungsfähigkeit" durch den Notar stattgefunden hat, stellt jedoch keine zu beachtende Eintragungsvoraussetzung dar?
    Ich tendiere zu Variante zwei. Was meint ihr?

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