Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Die Klage wurde eingereicht über einen Streitwert von 3.000,00 von Kläger A und Prozessbevollmächtigten B gegen Beklagte 1) und 2).
Dann wurde Widerklage eingereicht (Wert 2.500,00 Euro) von Beklagten 1) gegen Kläger A (Widerbeklagte).
Der Kläger A hat sich für die Widerklage einen weiteren Prozessbevollmächtigten (C) genommen. Also wird der Kläger A hinsichtlich der Klage von B vertreten und hinsichtlich der Widerklage von C.
Der Streitwert wurde auf 5.500,00 Euro festgesetzt.
Kostenentscheidung: Kosten trägt der Beklagte.
Darf jetzt der Prozessbevollmächtigte B seine Kosten über den gesamten Streitwert von 5.500,00 Euro abrechnen oder nur über den Wert der Klage (dieser Streitwert wurde aber nicht gesondert festgesetzt). Für die Prozessbevollmächtigten C stellt sich die gleiche Frage.
Viele Dank für eure Hilfe!