Hallo zusammen,
im Stammgrundbuch ist ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle während der Dauer des unter Nr. 1 eingetragenen
Erbbaurechts für die Eheleute "a" und "b" zu je 1/2 eingetragen. Das Erbbaurecht wird veräußert und im Zuge
dieser Veräußerung wird bewilligt und -antragt, dass im Stammgrundbuch eingetragene Vorkaufsrecht auf den
neuen Erbbauberechtigten umzuschreiben.
Aus dem Inhalt der der Eintragung des Vorkaufsrechts zugrunde liegenden Bewilligung geht lediglich hervor,
dass bewilligt und -antragt wurde, ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle während der Dauer des Erbbaurechts für
den Erbbauberechtigten einzutragen.
Hättet ihr irgendwelche Bedenken, nunmehr den "neuen" Berechtigten einzutragen?
Kann ich den Vermerk in den Veränderungsspalten wie folgt fassen: "Vorkaufsberechtigter ist nunmehr "c".
Gemäß Bewilligung vom ....... hier vermerkt am .......?
Vielen Dank für eure Hilfe:)