Zweitausfertigung Scheidungsurteil

  • Hallo,

    folgender Fall: Ich bekomme ein Scheidungsurteil vorgelegt von 1972 (von unserem Gericht) und dazu den Antrag auf Erteilung einer Zweitausfertigung mit Rechtskraftvermerk.

    Der Inhalt lautet nur auf Scheidung, also m.E. kein Fall einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung. Rechtsnachfolge, etc ebenfalls nicht, nur eine 2. Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk.
    Ich steh auf dem Schlauch - wieso bekomm ich das als Rpfl vorgelegt? Gibt's hier eine Problematik, die ich übersehe?

  • Ich würde mal darauf tippen, dass die zuständige Geschäftsstelle wahrscheinlich auch auf dem Schlauch stand und mit diesem Antrag nicht sofort etwas anfangen konnte. Und alles, von dem man nicht so genau weiß, wer das macht, kriegt der Rechtspfleger:nixweiss:.
    In der Sache sehe ich nach deiner Sachverhaltsdarstellung auch keine Rechtspflegerzuständigkeit, also: Vorlage der Gest. zur weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit!

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