Nachlasspflegschaft ?

  • Im Grundbuch sind Eheleute als Eigentümer verzeichnet, die bereits seit langem verstorben sind (Ehemann 1896, Ehefrau 1922).
    Für beide Erbfälle gibt es Erbscheine aus dem Jahre 1925, ohne Angabe von Geburtsdaten oder Adressen der Erben.
    Bei dem Grundstück handelt es sich um Ackerland, ein Wasserverband benötigt eine Querung des Grundstücks (Wegerecht).
    Kann eine Nachlasspflegschaft eingerichtet werden, obwohl Erben zwar namentlich bekannt sind, aber wahrscheinlich bereits verstorben sind bzw. nicht zu ermitteln sein werden.

  • wohl eher Pflegschaft für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB).

    Die Erben (aus dem Jahre 1925) dürften bereits nachverstorben sein.

    Gib die Akte an das Betreuungsgericht zur Entscheidung weiter.

  • So wie Yarra sehe ich das auch. NLP wäre jedenfalls falsch.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Du schreibst doch, dass der Wasserverband einen Anspruch geltend machen will. Ich bin immer wieder in solchen Fällen Pfleger geworden, z.B. beim Bau von Strommasten, Regenrückhaltebecken, Autobahnverbreiterung etc.

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