Behandlung Negativzins

  • Hallo allerseits,

    austituliert sind in einem recht alten aber noch unverjährten Titel 1,0 %-punkte über dem Diskontsatz der Bundesbank. Das dürfte man dann wohl in den heutigen Basiszinssatz umdeuten können.

    Nur: der beträgt gerade mal noch -0,88 %. Was passiert, wenn er z.B. auf -1,05 % sinken würde? Gibt es eine Art Nullzins als Untergrenze?:gruebel:

    Wenn nicht, würde ich als Gläubiger hier demnächst auf die Zinsen verzichten. :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ein Negativzins würde hier ja den Betrag der Hauptforderung schmälern, würde daher dem Sinn und Zweck der gesetzlich geregelten Verzinsung zuwiderlaufen. Würde daher sagen, man geht dann von einem Nullzins aus bzw. fordert dann keine Zinsen ein.

  • Eben weil ein Negativzins die Hauptforderung schmälert, stellt sich für mich schon die Frage, ob sich der Gläubiger materiell gegenüber dem Schuldner durch die bloße Nichtberücksichtigung des Negativzinses aus der Problematik herausziehen kann.

    Zu den Rechtsfolgen eines Negativzinses: beck-online.GROSSKOMMENTAR BGB, Bearb. Coen, Rn. 36 ff. zu § 247 BGB

  • Zinsen sind eine Nebenforderung zur Hauptforderung und können neben dieser verlangt werden. Daraus folgt m.E., dass ein titulierter Negativzins nicht auf die Hauptforderung "angerechnet" werden muss. Der Gläubiger kann dann eben keine Zinsen verlangen sondern nur die Hauptforderung. Vgl. insoweit auch [TABLE='width: 100%']

    [tr]


    [TD='class: TD30'][/TD]
    [TD='class: TD70']Toussaint in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 247 , Rdnr. 14[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    ,

    :toot:FC Bayern - forever No. 1!:toot:

    Einmal editiert, zuletzt von thorsten (24. August 2017 um 08:52) aus folgendem Grund: Ergänzung Kommentarstelle

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!