Stille Unterbeteiligung an KG

  • Ein Kommanditist möchte seinem minderjährigen Kind eine stille Unterbeteiligung an der KG schenken.
    Der Kapitalanteil ist durch den Kommanditisten (Vater) voll einbezahlt.
    Am Verlust nimmt der stille Gesellschafter nur bis zum Betrag seiner anteiligen Einlage teil.

    1. Vertretungsausschluss?
    Meiner Ansicht nach nicht. Kein Ergänzungspfleger notwendig, da lediglich rechtliche vorteilhaft. MJ haftet nur mit der geschenkten Einlage.


    2. Genehmigung?
    1822 Nr. 3 meiner Ansicht nach nicht. Kein entgeltlicher Erwerb bzw. Erwerbsgeschäft.

    Im Ergebnis als kein Ergänzungspfleger und keine Genehmigung.

    Wie seht ihr das? Liege ich richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!