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über das Vermögen der Schuldnerin ist das Insolvenzvermögen eröffnet IK...., RA X zum Insolvenzverwalter bestellt.
Anschließend erfolgt richtige Klauselerteilung gegen RA X, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin...
Der OGV überließt anscheinend die Klausel und den InsO-Eröffnungsbeschluss und stellt wie folgt durch Niederlegung zu:
Herrn RA X, in seiner Eigenschaft als Treuhänder über das Vermögen der Schuldnerin....
Ist die Zustellung dennoch wirksam erfolgt, obwohl der Zustellungsempfänger mE nicht richtig bezeichnet wurde?
Ich sehe halt die Gefahr, dass bei Verfahrensanordnung (K-Verfahren) gegebenenfalls im Nachhinein ein eventueller formeller Fehler zu einer Zuschlags- aufhebung führen könnte.
Was meint ihr?