Guten Morgen!
Kurz vor dem Wochenende beschäftigt mich folgender Antrag:
Gepfändet werden soll Arbeitseinkommen.
Der Gläubiger schreibt ergänzend: Endet das Arbeitsverhältnis und begründen der Schuldner und der Drittschuldner innerhalb von neun Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf die Forderung aus dem neuen Arbeitsverhältnis.
Hintergrund: Der Schuldner ist wohl im Betrieb seines Sohnes tätig und es ist nicht auszuschließen, dass da was getrickst wird.
Eine solche Anordnung kann aber doch nicht erlassen werden, oder?
Liebe Grüße!