Erhöhungsgebühr bei Widerspruch gegen SGB-II- Bescheid

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:
    Rechtsanwalt beantragt Erhöhungsgebühr für Miglied (Tochter der Antragstellerin) der Bedarfsgemeinschaft. Eingelegt wurde Widerspruch gegen den Bescheid des Job-Centers aufgrund dessen, dass diese das auf dem Bonussparkonto -Kontoinhaberin Tochter der Antragstellerin- angesparte Guthaben in Höhe von 5900 Euro auf Seiten der Tochter angerechnet haben mit der Folge, dass diese nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört und ihren Bedarf durch eigenes Vermögen decken kann.
    Seht ihr es auch so, dass die Erhöhungsgebühr zu gewähren ist, da sich hier für die Tochter Sonderfragen ergeben. Es erfolgt die Kürzung der Leistungen aufgrund des Vermögens der Tochter.
    Vielen Dank für eure Antworten :)

  • Wenn die Antragstellerin die Leistungsempfängerin ist und somit durch den ALG-Bescheid beschwert ist, ist eine Vertretung der Tochter nicht angezeigt, daher keine Erhöhung der Gebühr.

  • M.E. gäbe es noch nicht einmal eine separate Bewilligung für die Tochter:

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120208_1bvr112011

    Der Link funktioniert leider nicht; zu erwähnen ist aber noch, dass die Tochter aufgrund des Vermögens nicht beratungshilfeberechtigt wäre.

    Kein Raum für die Erhöhungsgebühr.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Heisst das für mich, dass ich trotz dessen, dass ein Berechtigungsschein bereits im Vorfeld erteilt wurde die Erhöhungsgebühr nunmehr mit dem Argument abwenden kann, dass die Tochter Vermögen hat, welches den Freibetrag übersteigt?

  • Heisst das für mich, dass ich trotz dessen, dass ein Berechtigungsschein bereits im Vorfeld erteilt wurde die Erhöhungsgebühr nunmehr mit dem Argument abwenden kann, dass die Tochter Vermögen hat, welches den Freibetrag übersteigt?

    Hast du für die Tochter bewilligt? Oder wer ist im Berechtigungsschein aufgeführt?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

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