Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Rechtsanwalt beantragt Erhöhungsgebühr für Miglied (Tochter der Antragstellerin) der Bedarfsgemeinschaft. Eingelegt wurde Widerspruch gegen den Bescheid des Job-Centers aufgrund dessen, dass diese das auf dem Bonussparkonto -Kontoinhaberin Tochter der Antragstellerin- angesparte Guthaben in Höhe von 5900 Euro auf Seiten der Tochter angerechnet haben mit der Folge, dass diese nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört und ihren Bedarf durch eigenes Vermögen decken kann.
Seht ihr es auch so, dass die Erhöhungsgebühr zu gewähren ist, da sich hier für die Tochter Sonderfragen ergeben. Es erfolgt die Kürzung der Leistungen aufgrund des Vermögens der Tochter.
Vielen Dank für eure Antworten