Erblasser Niederländer, Testament eröffnen?

  • Hallo,

    meine Erblasserin war Niederländerin und ist 1999 in den Niederlanden (letzter Wohnsitz in den Niederlanden) verstorben. In den Niederlanden hat die Erblasserin ein Testament hinterlassen, es liegt eine sog. verklaring van erfrecht vor. Darin wird festgelegt, wer die Erben des Erblassers sind. Hier in Deutschland befindet sich Grundbesitz der Erblasserin (§ 73 Abs. 3 FGG). Muss das Testament der Erblasserin trotz der sog. verklaring hier noch eröffnet werden?

  • ja!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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