Hallo,
meine Sekretärin und ich werden uns nicht einig..
Außergerichtlich haben wir 571,44 Euro (1,3 Gebühr in Höhe von 460,20 Euro) vom Gegner erhalten. (Wir wollten eine 1,3 Gebühr in Höhe von 592,80 Euro - (Gegenstandswert 7.200 Euro haben)). Offen blieben so 157,79 Euro.
In der Klage haben wir eine Hauptforderung von 300 Euro und 157,79 Euro Nebenforderung geltend gemacht. Uns wurden 9 Euro zugesprochen. Bzgl. der Nebenforderung haben wir komplett verloren.
Wenn wir hier 230,10 Euro 0,65 Geschäftsgebühr anrechnen, kommen auf einen negativen Betrag. Was muss hier angerechnet werden?
Danke!