Abzug beim KfA

  • Hallo,

    meine Sekretärin und ich werden uns nicht einig..

    Außergerichtlich haben wir 571,44 Euro (1,3 Gebühr in Höhe von 460,20 Euro) vom Gegner erhalten. (Wir wollten eine 1,3 Gebühr in Höhe von 592,80 Euro - (Gegenstandswert 7.200 Euro haben)). Offen blieben so 157,79 Euro.

    In der Klage haben wir eine Hauptforderung von 300 Euro und 157,79 Euro Nebenforderung geltend gemacht. Uns wurden 9 Euro zugesprochen. Bzgl. der Nebenforderung haben wir komplett verloren.

    Wenn wir hier 230,10 Euro 0,65 Geschäftsgebühr anrechnen, kommen auf einen negativen Betrag. Was muss hier angerechnet werden?

    Danke!

  • Der Streitwert im gerichtlichen Verfahren war bis 500,00 EUR, sodass eine 1,3 Verfahrensgebühr i.H.v. 58,50 EUR entstanden ist, verstehe ich das soweit richtig?
    Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr dann auch nur nach dem Wert von bis zu 500,00 EUR, somit bei einem Satz von 0,65 in Höhe von 29,25 EUR.
    (vgl. Gerold/Schmidt, 22. Aufl., Vorb. 3 VV, Rn. 284-285)

  • Der Streitwert im gerichtlichen Verfahren war bis 500,00 EUR, sodass eine 1,3 Verfahrensgebühr i.H.v. 58,50 EUR entstanden ist, verstehe ich das soweit richtig?
    Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr dann auch nur nach dem Wert von bis zu 500,00 EUR, somit bei einem Satz von 0,65 in Höhe von 29,25 EUR.
    (vgl. Gerold/Schmidt, 22. Aufl., Vorb. 3 VV, Rn. 284-285)

    Ja, soweit richtig. Vielen Dank!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!