Mahlzeit!
Ich habe eine Frage:
Vor mir liegt eine umfangreiche Ausschlagungsakte, weggelegt 2009. Der letzte Vermerk besagt, dass alle bekannt gewordenen Erben der I. und II. Erbordnung die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Zwischenzeitlich erfolgten immer wieder Gläubigeranfragen, denen dieser Vermerk so mitgeteilt wurde. Jetzt wünscht ein Inkassobüro die Übersendung sämtlicher Erbausschlagungserklärungen in Kopie.
Ich bin aus Datenschutzgründen nicht geneigt, diesem Anliegen nachzukommen, und mir erschließt sich auch nicht der Grund, wofür das sinnvoll sein soll, zumal die Erbausschlagungserklärungen ja durch das Gericht im Erbscheinsverfahren geprüft werden.
Soll die Gläubigerin doch Akteneinsicht beantragen?
Was meint ihr?
Grüße der Döner