Vergütung bei Wechsel Vereinsbetreuer auf Vereinsbetreuer

  • Hallo, hab über die SuFu leider nichts gefunden.

    Haben mal wieder den Wechsel von Vereinsbetreuer auf Vereinsbetreuer (durch Ausscheiden).

    Bisher haben die Betreuugsvereine den Wechsel der Vereinsbetreuer in der Vergütungsabrechnung nicht dokumentiert. Die Abrechnung lief einfach durch.

    Ein neuer Betreuungsverein rechnet nunmehr wie folgt ab:

    a) vom ... bis ... (Vereinsbetreuer A) = € ... und
    b) vom ... bis ... (Vereinsbetreuer B) = € ... .

    Die festzusetzende Vergütung ist somit höher, als wenn nur vom ... bis ... durchgehend abgerechnet würde.

    Ist die Abrechnung so richtig?

    Wenn A und B Berufsbetreuer wären hätte ich kein Problem. Auch nicht, wenn A Berufsbetreuer und B Vereinsbetreuer wäre (und umgekehrt auch) nicht. Aber so? Abrechnung kann ja nur der Verein und die Vergütung steht auch nur dem Verein zu.

    Hatte schon einmal so einen Fall? Oder haben unsere Vereine bisher "alles falsch gemacht"?

  • Hallo, hab über die SuFu leider nichts gefunden.


    Es ist schon mal behandelt worden: hier und hier.

    Danke. Löst aber mein Problem nicht.

    Kann der Betreuungsverein bei Wechsel des Vereinsbetreuers im Abrechnungszeitraum die Vergütung (mit der Folge der Aufrundung) splitten oder nicht?

    Bisher hat kein Betreuungsverein gesplittet, sondern die Vergütung der Vereinsbetreuer durchgerechnet.

    Nunmehr splittet ein Betreuungsverein, was wegen der Aufrundung zu einer höheren Vergütung führt.

    Ob das geht war meine Frage. Sie wird m.E. in den o.a. Posts nicht beantwortet.

  • Hilft Palandt, 75. Aufl., Rz. 17 zu § 5 und Rz. 1 zu § 7 VBVG? Ich würde danach von einem einheitlichen Vergütungsanspruch ausgehen und nicht quoteln.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Korrigiere mich, falls ich da was reininterpretiere, aber ich kann aus beiden Verlinkungen entnehmen, dass es Kollegen gab, die nicht gesplittet haben.
    Und ja, man war sich nicht sicher und hat deswegen auf den RM-Weg verwiesen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Halte ich auch für richtig so. Für eine Aufteilung der Zeiträume gibt es keinen sachlichen Grund.

    Einzige zulässige Ausnahme sind aus meiner Sicht unterschiedliche Vergütungssätze der beteiligten Vereinsbetreuer.

  • So handhabe ich das auch. Wenn die Stundensätze variieren. Ansonsten durchgängig und nicht mit dem Stückeln und dem Aufrunden.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!