Hallo,
ich stelle wahrscheinlich eine ziemlich dumme frage, ich habe aber nichts dazu gefunden.
Wir haben eine Zwangssicherungshypothek eingetragen (bei der Anmeldung wurden scheinbar Zahlungen des Schuldners und eine Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung nicht mit eingebucht).
Jetzt soll das Objekt freihändig veräußert werden,
1) kann ich die Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung noch mit einbuchen (Zahlungen sind klar)
2) was ist mit weiteren Vollstreckungskosten ?
Standpunkt: Es hätte eine Zwangsversteigerung stattgefunden,
Dann hätte ich ja - soweit ich das dem ZVG entnehmen kann - weitere Kosten anmelden müssen: Wären die dann auch nach Rangklasse 4 (wie die Zwangssicherungshypothek) berücksichtigt worden?
Danke vorab:):)