nachträgliche Vollstreckungskosten (Anmeldung im Verteilungstermin)

  • Hallo,
    ich stelle wahrscheinlich eine ziemlich dumme frage, ich habe aber nichts dazu gefunden.

    Wir haben eine Zwangssicherungshypothek eingetragen (bei der Anmeldung wurden scheinbar Zahlungen des Schuldners und eine Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung nicht mit eingebucht).

    Jetzt soll das Objekt freihändig veräußert werden,

    1) kann ich die Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung noch mit einbuchen (Zahlungen sind klar)
    2) was ist mit weiteren Vollstreckungskosten ?

    Standpunkt: Es hätte eine Zwangsversteigerung stattgefunden,
    Dann hätte ich ja - soweit ich das dem ZVG entnehmen kann - weitere Kosten anmelden müssen: Wären die dann auch nach Rangklasse 4 (wie die Zwangssicherungshypothek) berücksichtigt worden?

    Danke vorab:):)

  • Im Rang der Zwangssicherungshypothek wäre der eingetragenen Betrag, sowie auf Anmeldung die Kosten der Eintragung der Hypothek nebst etwaiger Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung (also solche, die durch die Beteiligung im Versteigerungsverfahren entstanden sind,) berücksichtigungsfähig.

    Spätere Vollstreckungskosten der Mobiliarvollstreckung sind im Versteigerungsverfahren unerheblich, soweit wegen dieser nicht das Verfahren betrieben wird (Rangklasse 5).

  • Erst mal vielen Dank :):)


    Aber was ist mit der Gebühr für die Einigungsgebühr`?
    Die war ja zeitlich vor der Eintragung und wurde da scheinbar vergessen mit anzumelden (ebenso wie die erfolgten Zahlungen aufgrund der Vereinbarung :gruebel::gruebel:
    Wäre die dann auch nach Rangklasse 5 zu befriedigen..

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