Vermögensauskunft wg Nachlasspflegervergütung nach Antrag auf NachlassInso gg MJ

  • Hallo:
    Der ehemalige Nachlasspfleger betreibt die Zwangsvollstreckung (Vermögensauskunft) gegen den mj Erben, wobei jedoch der Nachlass nach der Annahme der Erbschaft durch den rechtlichen Vertreter des Erben veruntreut wurde (Urteil erging bereits).
    Momentan wird geprüft, ob Masse ausreicht um Nachlassinsolvenzverfahren zu eröffnen.
    Ich bin verwirrt:
    Der Anspruch des Nachlasspflegers auf Vergütung richtet sich ja gegen den Nachlass- kann der ehem. Nachlasspfleger nun die Vermögensauskunft gegen das Kind durch GV geltend machen oder haben wir da kein Vollstreckungshindernis?
    (Der Nachlass wurde ja erst nach dem Entstehen des Vergütungsanspruchs mittellos).
    Ich bin gerade völlig konfus.
    Das Jugendamt wurde nun zum Vormund bestellt und fragt an, ob sie die Vermögensauskunft erteilen müssen oder ob es Vollstreckungsschutz geben würde.
    Am meisten fuchst mich, dass ìch so auf dem Schlauch stehe...
    Bitte schubst mich in die richtige Richtung.:oops:

  • Und wenn ich heute draufschaue, sehe ich kein Vollstreckungshindernis:
    -Vormund ist Vertreter des MJ
    -alles richtig zugestellt und bezeichnet
    -Inso noch nicht eröffnet
    -Mittellosigkeit Nachlass erst nach Entstehung des Vergütungsanspruchs, also kein Anspruch gegen Staatskasse sondern gegen den Erben selbst

    Jetzt frag ich mich eigentlich nur, ob ich gestern zu konfus war oder heute morgen irgendwas nicht beachte:D

  • Vielen Dank!
    Wie läuft das dann vom Verfahren her
    (ich kenne und hatte das noch nicht).
    Beantragt der rechtliche Vertreter die Beschränkung bei Gericht oder wird die gegenüber dem Gläubiger oder dem GV erklärt?

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