Problem Kostenregelung im Vergleich und Vorsteuerabzugsberechtigung

  • Hallo,
    ich habe hier ein Kostenfestsetzungsverfahren, dass mich mit mehreren Baustellen beglückt.
    Es handelt sich um ein Zivilverfahren (wegen eines Verkehrsunfalls).
    Ich habe einen Kläger und 3 Beklagte. Von den Beklagten, ich nenne sie mal A, B, C hat A einen Anwalt, B und C haben einen gemeinsamen Anwalt. Mein 1. Problem hier ist B ist vorsteuerabzugsberechtigt, C ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Wie gehe ich mit der Umsatzsteuer um? Was kann in die Kostenfestsetzung rein?

    Mein 2. Problem ist die im Vergleich vereinbarte Aufschlüsselung der Kosten.
    Die Kostenregelung dort sagt nur, Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt zu 40 % der Kläger, zu 45 % Bkl. A, zu 15 % die Beklagten B und C als Gesamtschuldner.
    Wie soll ich das jetzt festsetzen? Ich hab ja eigentlich nur, wer wie viel zahlt, aber nicht wer wie viel an wen zahlt....

    Kann mich jemand vom Schlauch holen?

    Danke :)

  • Problem 1:

    Die Umsatzsteuer kann sich nach dem Innenverhältnis richten. Der Versicherer hat die Prozessführungsbefugnis und trägt im Innenverhältnis die Kosten. Da dieser grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann in diesem Fall die gesamte Umsatzsteuer berücksichtigt werden.

    Ist über das Innenverhältnis nichts bekannt, ist die Umsatzsteuer nur zur Hälfte zu berücksichtigen.

    Problem 2:

    Bei Unklarheiten in der Kostengrundentscheidung kann man den Richter um Klarstellung bitten oder mit ihm darüber sprechen was wie gemeint ist.

    Grundsätzlich hätte ich jedoch kein Problem die Kosten so auszugleichen.

    Unter den Beklagten erfolgt die Ausgleichung nur im Innenverhältnis, also nicht dein Problem.

    Ansonsten verrechnest du einfach nur die jeweiligen Kostenanteile miteinander und setzt dann den Differenzbetrag fest. In diesem Fall hast du dann zwei Festsetzungsbeträge (1. Kläger ./. Bekl. A; 2. Kläger ./. Bekl. B + C)

  • Danke für die Antwort... sorry, ich versteh es noch nicht so ganz...
    kannst Du es bzgl. Problem 2 einmal für Idioten erklären???
    (Am liebsten mit einem Berechnungsbeispiel, ich stehe wirklich total auf dem Schlauch)

    Einmal editiert, zuletzt von Doro (30. August 2017 um 10:19) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ok, ich versuche es mal:

    Kläger hat 500,- EUR Kosten; Bekl. A hat 500,- EUR Kosten, Bekl. B + C haben 600,- EUR Kosten (Zahlen willkürlich gewählt)

    Von den Kosten des Klägers tragen der Bekl. A 45 % (225,- EUR) und die Bekl. B + C 15% (75,- EUR).

    Von den Kosten des Bekl. A trägt der Kläger 40 % (200,- EUR).

    Von den Kosten der Bekl. B + C trägt der Kläger 40 % (240,- EUR).

    Festsetzung:

    1. Bekl. A zahlt an den Kläger 25,- EUR (225,- EUR - 200,- EUR)

    2. Kläger zahlt an die Bekl. B + C 165,- EUR (240,- EUR - 75,- EUR)

  • Danke, das hat mir wirklich weitergeholfen.

    :2danke

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