Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung

  • Hallo,
    ich brauche mal eine Meinung/Hilfe :)
    Der Widerspruch ist eingegangen am 10.08.2017.
    Jedoch wurde dem Schuldner die Eintragungsanordnung am 19.07.2017 zugestellt.
    Somit habe ich den Widerspruch zurückgewiesen, da die 2-Wochen-Frist nicht eingehalten wurde.
    Der Beschluss wurde ordnungsgemäß zugestellt, jedoch bekomme ich nun die Nachricht seiner (vermutlichen) Frau, dass der Schuldner nicht unter der Adresse gemeldet ist und auch dort nicht wohnt. Die Frau hätte mit dem Schuldner auch nichts mehr zu tun. Er soll in Polen leben. Jedoch ist keinerlei Anschrift bekannt.
    Was kann ich jetzt noch machen?

  • Hat der Schuldner im Widerspruch seine Anschrift nicht angegeben ? Ansonsten versuchen mit EMA - Anfrage zu ermitteln und wenn das nichts bringt - weglegen. Pech für die Kuh Elsa. Die Frist für den Widerspruch war abgelaufen und Du hast ja bereits entschieden. Daran ändert sich ja vermutlich nichts, wenn der Schuldner nicht mehr unter der Anschrift wohnhaft ist.

  • Wenn du einen sauberen Abschluss in der Akte haben willst, ordne die öffentliche Zustellung deines Beschlusses an.

    Ich wird wohl nur z.d.A. draufschreiben, (wenn ihn interessiert, was aus seinen Antrag geworden ist, wird er sich wohl melden....)

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