Guten Morgen,
ich habe mich angemeldet, da ich etwas verunsichert bin. Zuerst der Fall:
Betreuter, Vermögenssorge mit EV, möchte von seinem Sparkonto einen Betrag X für einen neuen Schrank haben. Natürlich muss das noch genauer abgeklopft werden, aber es geht mir hier um das Verfahren. Unsere Rechtspfleger sind, wie wohl anders auch, schwer telefonisch zu erreichen und daher stelle ich die folgende Frage anderen bzw. weiteren Fachkräften bzw. Experten/Innen:
Der EV dient dem Schutz des Vermögens für den Betreuten, der Sperrvermerkt des Sparkontos schützt den Betreuten vor dem Betreuer. Der Betreute will an sein Sparbuch, gehen wir von begründet aus, da muss ich doch keine Genehmigung vom zuständigen
Betreuungsgericht einholen oder? Er hat NUR den EV bei Vermögen.
Bin noch nicht lange als Betreuer tätig und erhalte von verschiedenen Betreuerinnen bzw. Betreuern unterschiedliche Antworten. Die einen sagen, dass ich keine Genehmigung benötige, die anderen, dass ich eine brauche. Durch das Betreuungslexikon bin ich auch nicht weiter gekommen.
Ich würde mich freuen, falls man meinen Knoten im Kopf lösen könnte.
MfG
Seb