Guten Morgen liebe Mitstreiter.
Ich habe hier ein Problem, wo ich nicht so ganz weiterweiß.
Eine Forensuche hat nix gebracht, ebenso wenig Google etc.
Es wurde die Nichtberücksichtigung (nachträglich) beantragt und auch wunderbar entschieden.
Sodann wurde von Schuldnerseite Rechtsmittel eingelegt, welches zwar rechtlich nicht unbedingt haltbar wäre, der Gläubiger hat jedoch in einer Stellungnahme Bereitschaft zur Milde signalisiert.
Konkret geht es nun um folgendes Problem:
Der Gläubiger hätte gerne, dass der Schuldner für die Dauer des Berufskollegs vierteljährlich durch Bescheinigung der Schule darlegt, dass die Schule regelmäßig besucht wird und die notwendigen Praktika gemacht werden. Bleibt der Nachweis aus, soll "automatisch" die Nichtberücksichtigung wieder greifen.
Der Schuldner ist hiermit einverstanden.
Ich frage mich nun: WEM soll das eingereicht werden? Dem Gericht wurde nicht ausdrücklich gesagt, durch das "automatisch" vermute ich es aber fast.
Ist eine solche "Auflage" überhaupt möglich? Mir ist keine entsprechende Norm bekannt, aber aus Verfahren nach §765a Räumungsschutz habe ich sowas auf jeden Fall schon gesehen.
Hat jemand zu ähnlichen Sachen schon Erfahrungen?