Habe folgenden Sachverhalt:
Zwangsversteigerung gegen Schuldner, der hier lebt.
Ein Gläubiger Abt. III lebt in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate.
Kann die Zustellung (Zustellung Verkehrswertbeschluss, pp) an den Beteiligten gemäß § 4 ZVG (durch Aufgabe zur Post) erfolgen?
Oder muss ich trotz des § 4 ZVG förmlich - mittels Auslandszustellung zustellen ?
Danke für die Hilfe