Vollstreckung eines Freizeitarrestes bei Aufenthalt im Ausland

  • Moin,

    ich habe folgendes Problem:

    Ein Jugendlicher mit Wohnsitz im Inland wird verurteilt einen Kurs zu besuchen. Macht er nicht und es wird ein Ungehorsamkeitsarrest von einem Freizeitarrest verhängt.
    Der Jugendliche ist zwischenzeitlich von Amts wegen von seinem Wohnsitz abgemeldet worden und bei seinem Vater im Ausland (Grenznahes Gebiet) aufhältig. Einen Wohnsitz hat er faktisch nicht.
    Kann überhaupt vollstreckt werden? Und wenn ja, welche JAA ist zuständig? Die des letzten Wohnsitzes?

    Danke schon mal für eure Meinungen.

    Inkala

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