Hi, ich steh gerade auf dem Schlauch wg. dieses Themas:
Schuldner (S) ist Klempner, hat den Betrieb eingestellt. Bei seinem Vermieter (V) bestehen bis zum Tag der Verfahrenseröffnung Mietrückstände von rd. 8.000,- EUR. Er macht in dieser Höhe sein Vermieterpfandrecht an der Werkstatteinrichtung geltend, die rd. 32.000,- EUR wert ist. So weit, so gut.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen im Auslauf der dreimonatigen Kündigungsfrist noch drei weitere Monatsmieten als Masseverbindlichkeiten in Höhe von noch einmal 8.000,- EUR. Das Verfahren ist masseunzulänglich. Nun will V das Vermieterpfandrecht auch auf die nach Verfahrenseröffnung entstehenden Mieten ausdehnen und auch die weiteren 8.000,- EUR aus dem Verwertungserlös der Werkstatteinrichtung vorab befriedigt haben.
Ist das möglich? Können im eröffneten Insolvenzverfahren aufgrund eines gesetzlichen Pfandrechts Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse entstehen?
Viele Grüße!