Die Hinterlegung ist für mehrere Berechtigte erfolgt. Der Herausgabeanspruch eines Berechtigten wird gepfändet.
Teilt Ihr das den übrigen Berechtigten mit, wenn
a) einer der übrigen Berechtigten gepfändet hat
b) ein Dritter gepfändet hat?
Vorgesehen ist es nach meiner Kenntnis nicht (NRW), aber ich halte es für sinnvoll, da sich bei mir in den meisten Fällen die Berechtigten einigen müssen. Da kann es schon (z.B. wegen evtl. Klageverfahren) wichtig sein für die übrigen Berechtigten zu wissen, wer wie Ansprüche erheben kann oder wer aufgrund Pfändung selbst nicht mehr berechtigt ist, Erklärungen abzugeben. Ich würde eine Abschrift der Drittschuldnererklärung mitschicken.