Ausgleichung bei mehreren Beklagten mit verschiedenen Quoten und nur einem Anwalt

  • Guten Morgen,

    ich habe gerade eine Akte vorliegen, in der ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss (oder mehrere) erlassen soll.
    Es gibt zwei Kläger und zwei Beklagte.
    Kl 1 und Kl 2 werden vertreten von RA 1 und Bekl 1 und Bekl 2 von RA 2.
    Das Urteil wirft folgende Quoten aus:

    Gerichtskosten -> Kl 1 = 47 %, Kl 2 = 6 %, Bekl 1 und 2 als GS = 47 %
    Außergerichtliche Kosten von Kl 1 -> Kl 1 = 61 %, Bekl 1 und 2 als GS = 39 %
    Außergerichtliche Kosten von Kl 2 -> Kl 2 = 26 %, Bekl 1 und 2 als GS = 74 %
    Außergerichtliche Kosten von Bekl 1 -> Kl 1 = 47 %, Kl 2 = 6 %, Bekl 1 = 47 %
    Außergerichtliche Kosten von Bekl 2 -> Kl 1 = 47 %, Kl 2 = 6 %, Bekl 2 = 47 %
    Kosten des Sachverständigen -> Kl 1 = 60 %, Bekl 1 und 2 als GS = 40 %

    Die Gerichtskosten belaufen sich auf 324,00 Euro, RA 1 hat rund 600 Euro zu bekommen, RA 2 rund 850 Euro und der Sachverständige etwa 2.000 Euro.

    Wie gleiche ich denn diese Kosten aus? :confused: Gerichtskosten und Sachverständiger sind einfach, aber bei den außergerichtlichen Kosten habe ich meine Schwierigkeiten, wie ich unterschiedliche Quotelungen hinsichtlich der Kosten von Kl 1 und 2 umsetzen soll, wenn doch beide nur einen RA haben und dieser seine Gebühren quasi gemeinsam geltend macht. Also im Grunde stehe ich vor dem Problem: Wie ermittele ich die Außergerichtlichen Kosten der einzelnen Parteien? Im Kommentar bin ich da leider auch nicht so ganz fündig geworden. Vielleicht hab ich an der falschen Stelle gesucht.

    Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.

    Liebe Grüße
    Rpfl2012

  • Es gibt aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:
    Entweder du berechnest selbst, welcher Anteil von den insgesamt auf Klägerseite entstandenen Kosten auf die jeweiligen Kläger entfallen - dabei orientierst du dich an der SW-Beteiligung. Sind beide mit demselben SW am Verfahren beteiligt, entfallen jeweils 50 % der Kosten auf die Kläger.
    Sind die SW unterschiedlich, musst du halt ein bischen rechnen.
    Dasselbe machst du auf Beklagtenseite.
    ODER. Du forderst den KV und den BV auf, mitzuteilen, welcher Betrag welchem Kläger/Beklagter fordert, dann muss der RA die Aufteilung vornehmen.

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