Hallo zusammen,
ich habe ein Problem im Rahmen eines Antrages auf Aufbietung eines Grundschuldbriefes.
Antragsteller ist der Sohn als Bevollmächtigter für seine Mutter (Grundstückseigentümerin).
Vollmacht liegt vor.
In der eidesstattlichen Versicherung erklärt der Sohn, dass in dem GB von .... Blatt ....
in Abt. III unter lfd. Nr. .... ein Grundpfandrecht eingetragen ist. Diese Briefgrundschuld
ist durch die eingetragene Grundpfandrechtsgläubigerin (Bank "A") durch notarielle
Urkunde vom 01.01.1995 an den Sohn abgetreten. Da die der Grundschuld zugrunde liegende
Forderung zurückgezahlt ist, soll dieses Recht gelöscht werden; der Brief ist aber nicht auf-
findbar.
Beigefügt ist eine Löschungsbewilligung der Bank "A" vom 31.07.2017 (!). Die Abtretungs-
erklärung von der Bank "A" an Sohn liegt mir noch nicht vor.
Ich verstehe nicht aus welchem Grund die Bank eine Löschungsbewilligung vom 31.07.2017 ausstellt,
wenn dieses Recht bereits durch Urkunde vom 01.01.1995 an den Sohn abgetreten wurde
Außerdem stellt sich mir die Frage, ob ich noch explizit beim Sohn nachfragen und ggfls. an Eides statt
versichern lassen muss, dass er den Grundschuldbrief im Rahmen der Abtretung von der Bank "A" aus-
gehändigt bekommen hat.
Vielen Dank für eure Hilfe