Nr. 2300 VV

  • Hallo,

    im Moment bin ich wieder mal am Grübeln.

    Ich habe 12 KFA vorliegen. Alle von gleichem Anwalt mit gleichem Mandanten. Alle 12 Verfahren hatten gleichgelagerte Inhalte, so dass der Anwalt
    in den Verfahren die gleichen Schriftsätze vorlegte, nur mit anderen Aktenzeichen. Die Verfahren wurden nicht verbunden. Es liegt meiner Meinung nach daher für jedes Verfahren eine
    gesonderte Angelegenheit vor, die kostenrechtlich somit getrennt zu behandeln ist.

    Der Anwalt hat in jedem KFA 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG beantragt.

    Ich würde jetzt gerne den Gebührensatz auf 0,7 senken. Die 1,3 Geschäftsgebühr fällt bei durchschnittlichem Umfang und durchschnittlicher Schwierigkeit an.

    Durch die inhaltlich gleichen Schriftsätze ist meiner Meinung nach der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, bei der ja auf den zeitlichen Aufwand abzustellen ist, erheblich gesunken. Der Nachweis, dass die Schwierigkeit herabgesetzt ist, könnte man evtl. auch in 11 der 12 Fälle damit begründen.
    Meine Frage ist, ob der Gebührensatz von 0,7 zu niedrig ist und ich evtl. doch 1,0 nehmen soll. Vielleicht gibt es ja noch andere Lösungsmöglichkeiten.

    Vielen Dank - das Forum ist mir wirklich eine riesen Hilfe.

    LG Martina

  • Eine Patentlösung sehe ich hier nicht (siehe die umfangreichen Ausführungen bei Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 22. Aufl., § 14 Rn. 5-7).

    Es wird entscheidend darauf ankommen, wie Du die Reduzierung begründest.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Darf ich fragen - wenns hier nicht um BerH geht -, wie die Nr. 2300 in einen KfA gerät?


    Diese Frage habe ich mir auch gleich gestellt und war so verwirrt, dass ich nicht geantwortet hatte...

    Das habe ich mich zuerst auch gefragt.

    Nach meiner Erinnerung an einen früheren Beitrag arbeitet Martina bei einer Verwaltungsbehörde, sodass es um einen Erstattungsanspruch im Widerspruchsverfahren gehen könnte.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Darf ich fragen - wenns hier nicht um BerH geht -, wie die Nr. 2300 in einen KfA gerät?


    Diese Frage habe ich mir auch gleich gestellt und war so verwirrt, dass ich nicht geantwortet hatte...

    Das habe ich mich zuerst auch gefragt.

    Nach meiner Erinnerung an einen früheren Beitrag arbeitet Martina bei einer Verwaltungsbehörde, sodass es um einen Erstattungsanspruch im Widerspruchsverfahren gehen könnte.

    Okay, dann machts natürlich Sinn.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Der Ausgangssachverhalt sollte dann aber entsprechend deutlich formuliert werden. Da kommt ja nicht ohne weiteres jeder drauf... :gruebel:

    Siehe auch:
    https://www.rechtspflegerforum.de/announcement.php?f=12&a=21

  • Sorry für den Mangel an detaillierten Angaben. Aber im Eifer des Gefechts...Das nächste mal bin ich ausführlicher. Husky 98 hat Recht. Es handelt sich um ein außergerichtliches Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde.

    Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich jetzt an § 14 RVG ( Kommentar und Rechtsprechung) halten.


    LG Martina

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