Habe mal wieder eine Frage an die Kostenprofis:
Im Sozialgerichtsverfahren mit 6 Klägern wurde diesen voll umfänglich PKH bewilligt. Durch Gerichtsbescheid wurde die Beklagte zu Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 2) bis 6) in voller Höhe und zur Erstattung der Kosten der Klägerin zu 1) in Höhe von 1/2 verurteilt.
Ich möchte jetzt, neben dem Kostenfestsetzungsantrag nach § 104 ZPO, auch PKH-Kostenerstattung beantragen, um die von der Gegenseite nicht zu erstattende Hälfte der Kosten der Klägerin zu 1) zu erhalten. Oder habe ich einen Denkfehler??
Vielen Dank für Eure Antworten!