Hallo
Ich habe vorliegend eine bpD, die mit folgendem Inhalt eingetragen werden soll:
"Der Veräußerer erhält ein Mitbenutzungsrecht an dem übergebenen Anwesen. Dieses besteht in dem Recht der Mitbenutzung des gesamten, zu Erholungszwecken dienenden Grundstücks und der Mitbenutzung des Bungalows."
Nach Rücksprache mit dem Notar handelt es sich vorliegend nicht um ein Mitbenutzungsrecht zu Wohnzwecken, sondern zu Erholungszwecken. Das Grundstück wird von dem Berechtigten in den Sommermonaten alle zwei Wochen am Wochenende mitgenutzt.
Haltet ihr dieses Mitbenutzungsrecht für bestimmt genug, also dass es sich um Nutzungen in einzelnen Beziehungen handelt?
Ich finde die Bezeichnung "zu Erholungszwecken" doch sehr schwammig und bin mit hier unsicher. Die Mitbenutzung des Bungalows sehe ich als unproblematisch.
Für eure Meinungen wäre ich dankbar