BpD- Mitbenutzungsrecht zu Erholungszwecken

  • Hallo :)

    Ich habe vorliegend eine bpD, die mit folgendem Inhalt eingetragen werden soll:

    "Der Veräußerer erhält ein Mitbenutzungsrecht an dem übergebenen Anwesen. Dieses besteht in dem Recht der Mitbenutzung des gesamten, zu Erholungszwecken dienenden Grundstücks und der Mitbenutzung des Bungalows."

    Nach Rücksprache mit dem Notar handelt es sich vorliegend nicht um ein Mitbenutzungsrecht zu Wohnzwecken, sondern zu Erholungszwecken. Das Grundstück wird von dem Berechtigten in den Sommermonaten alle zwei Wochen am Wochenende mitgenutzt.

    Haltet ihr dieses Mitbenutzungsrecht für bestimmt genug, also dass es sich um Nutzungen in einzelnen Beziehungen handelt? :confused:
    Ich finde die Bezeichnung "zu Erholungszwecken" doch sehr schwammig und bin mit hier unsicher. Die Mitbenutzung des Bungalows sehe ich als unproblematisch.

    Für eure Meinungen wäre ich dankbar :)

  • Ein uneingeschränktes Mitbenutzungsrecht am gesamten Grundstück ist ohne jede zeitliche oder inhaltliche Beschränkung zulässig (Reymann im Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1090 RN 13 mwN; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, RN 1204, mwN in den Fußnoten 18,19 Der in Fußn. 19 zitierte Beschluss des SchlHolst OLG vom 01. November 1995, 2 W 5/95, betrifft ein ganzjähriges Mitbenutzungsrecht an einem Ferienhausgrundstück..

    Bei der „Mitbenutzung“ wird davon ausgegangen, dass es sich um die „Nutzung in einzelnen Beziehungen“ handelt (s. OLG Frankfurt 20. Zivilsenat, Beschluss vom 08.07.1985, 20 W 197/85; Münch in jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, Stand: 01.04.2017, § 1018, RN 109; Keller in Keller/Munzig, Grundbuchrecht – Kommentar, 7. Auflage 2015, Einleitung § 13 RN 49).

    Zusätzlich ist dieses Mitbenutzungsrecht durch die „Erholungszwecke“ konkretisiert. Der Eintragung steht daher mE nichts entgegen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Vielen vielen Dank! :)
    Ich hatte schon so viel gelesen, dass ich zum Schluss ganz verwirrt war:gruebel:

    Die Fundstellen helfen mir echt weiter, so dass ich es nun eintragen werde :daumenrau

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